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3. Altersgerecht wohnen

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Senioren-Wohngemeinschaften

In Senioren-Wohngemeinschaften leben ältere Men-

schen zusammen in einer Wohnung. Jeder bewohnt

ein eigenes Zimmer, Küche und Bad werden gemein-

sam genutzt. Außerdem gibt es in der Regel ein

Gemeinschaftszimmer, das allen zur Verfügung steht.

Das familienähnliche Leben in einer Wohnung ist

ein guter Schutz vor Vereinsamung. Hier ist es leich-

ter, aktiv zu sein: Gemeinsam zu kochen, auszuge-

hen oder Sport zu treiben. Außerdem ist gegensei-

tige Hilfe möglich. Gemeinsam in einer Wohnung

zu leben, kann zudem finanziell vorteilhaft sein.

Schließlich ist die Miete eines Zimmers in einer gro-

ßen Wohnung oftmals niedriger als der Mietpreis für

ein Einzimmerappartement.

Man kann sich zudem die Kosten für eine Haushalts-

hilfe teilen oder eine Anschaffung tätigen, für die die

Rente eines Einzelnen nicht gereicht hätte. Sogar

Pflegeleistungen können zusammen in Anspruch

genommen werden.

Senioren-Häuser –

Hausgemeinschaften

Hierbei handelt es sich um Hausgemeinschaften, in

denen mehrere Senioren in einem Haus zusammen-

leben. Im Unterschied zur Wohngemeinschaft besitzt

(Quelle: BAGSO e.V.)

jeder Bewohner eine eigene, abgeschlossene Wohn-

einheit, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume, die

von allen genutzt werden. Senioren-Häuser bieten die

Vorteile vonWohngemeinschaften ohne deren Nach-

teile. Die Bewohner können zwanglos gemeinsam

aktiv werden und sich gegenseitig helfen. Zugleich

hat jeder aber die Möglichkeit zum Rückzug in die

eigene Wohnung.

Integrierte Wohnprojekte

Hier leben Menschen unterschiedlichen Alters und

verschiedener Lebenssituationen zusammen: Ältere

und jüngere, behinderte und nichtbehinderte Men-

schen, Kinderlose, Alleinerziehende und Familien.

Ziel des integrierten Wohnens, auch „Mehrgenera-

tionenwohnen“ genannt, ist es, sich gegenseitig zu

unterstützen.

Meistens handelt es sich bei diesen Wohnprojekten

um größere Wohnkomplexe. Jeder Bewohner hat sei-

nen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich. Hinzu

kommen Gemeinschaftsräume und ein gemeinsamer

Garten.

In der Regel sind alle Wohnungen und die Gemein-

schaftsflächen barrierefrei und damit für alle Bewoh-

ner zugänglich und nutzbar.