

3. Altersgerecht wohnen
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Senioren-Wohngemeinschaften
In Senioren-Wohngemeinschaften leben ältere Men-
schen zusammen in einer Wohnung. Jeder bewohnt
ein eigenes Zimmer, Küche und Bad werden gemein-
sam genutzt. Außerdem gibt es in der Regel ein
Gemeinschaftszimmer, das allen zur Verfügung steht.
Das familienähnliche Leben in einer Wohnung ist
ein guter Schutz vor Vereinsamung. Hier ist es leich-
ter, aktiv zu sein: Gemeinsam zu kochen, auszuge-
hen oder Sport zu treiben. Außerdem ist gegensei-
tige Hilfe möglich. Gemeinsam in einer Wohnung
zu leben, kann zudem finanziell vorteilhaft sein.
Schließlich ist die Miete eines Zimmers in einer gro-
ßen Wohnung oftmals niedriger als der Mietpreis für
ein Einzimmerappartement.
Man kann sich zudem die Kosten für eine Haushalts-
hilfe teilen oder eine Anschaffung tätigen, für die die
Rente eines Einzelnen nicht gereicht hätte. Sogar
Pflegeleistungen können zusammen in Anspruch
genommen werden.
Senioren-Häuser –
Hausgemeinschaften
Hierbei handelt es sich um Hausgemeinschaften, in
denen mehrere Senioren in einem Haus zusammen-
leben. Im Unterschied zur Wohngemeinschaft besitzt
(Quelle: BAGSO e.V.)
jeder Bewohner eine eigene, abgeschlossene Wohn-
einheit, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume, die
von allen genutzt werden. Senioren-Häuser bieten die
Vorteile vonWohngemeinschaften ohne deren Nach-
teile. Die Bewohner können zwanglos gemeinsam
aktiv werden und sich gegenseitig helfen. Zugleich
hat jeder aber die Möglichkeit zum Rückzug in die
eigene Wohnung.
Integrierte Wohnprojekte
Hier leben Menschen unterschiedlichen Alters und
verschiedener Lebenssituationen zusammen: Ältere
und jüngere, behinderte und nichtbehinderte Men-
schen, Kinderlose, Alleinerziehende und Familien.
Ziel des integrierten Wohnens, auch „Mehrgenera-
tionenwohnen“ genannt, ist es, sich gegenseitig zu
unterstützen.
Meistens handelt es sich bei diesen Wohnprojekten
um größere Wohnkomplexe. Jeder Bewohner hat sei-
nen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich. Hinzu
kommen Gemeinschaftsräume und ein gemeinsamer
Garten.
In der Regel sind alle Wohnungen und die Gemein-
schaftsflächen barrierefrei und damit für alle Bewoh-
ner zugänglich und nutzbar.