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4. Gepflegt älter werden

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Wenn Sie feststellen, dass Sie die Pflege nicht alleine

bewältigen können, finden Sie Unterstützung durch

ambulante Pflegedienste.

Die ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen

bieten umfassende häusliche Versorgung in der

Alten- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftli-

che Versorgung im Rahmen des Pflegeversicherungs-

gesetzes. Einige Dienste bieten darüber hinaus auch

zusätzliche Betreuungsleistungen an. Dazu gehören

verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung, z.B.

Spazierengehen oder Vorlesen. Sofern die Einstu-

fung in einen Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt, werden die

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu

Ambulante Pflegedienste

einer gewissen Höhe von der Pflegekasse übernom-

men. Informationen zu den Leistungen in den einzel-

nen Pflegegraden finden Sie auf

Seite 65

.

Die Leistungen der Dienste

»

»

Grundpflege

(Körperpflege, An- und Aus-

kleiden, Betten und Lagern, Pflegeberatung und

Anleitung)

»

»

Behandlungspflege

(Ausführen ärztlicher Verord-

nungen; z.B. Verbandwechsel, Blutdruck messen,

Injektionen)

»

»

Hauswirtschaftliche Hilfen

(Einkaufen, Kochen,

Reinigung der Wohnung, usw.)

»

»

Betreuung und Hilfe

bei der Alltagsgestaltung

»

»

Beratung und Vermittlung weiterer Hilfen

(z.B.

Mahlzeitendienst, Hausnotruf )

Eine Aufstellung verschiedener Pflegedienste und

Sozialstationen finden Sie ab

Seite 50

. Kontakt-

daten von Pflegediensten in Ihrer Nähe erhalten Sie

auch von den Pflegestützpunkten (siehe

Seite 24

).

Die ambulanten Dienste bieten

umfassende Versorgung in der

Alten- und Krankenpflege.

© Ingo Bartussek | Fotolia