

4. Gepflegt älter werden
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Wenn Sie feststellen, dass Sie die Pflege nicht alleine
bewältigen können, finden Sie Unterstützung durch
ambulante Pflegedienste.
Die ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen
bieten umfassende häusliche Versorgung in der
Alten- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftli-
che Versorgung im Rahmen des Pflegeversicherungs-
gesetzes. Einige Dienste bieten darüber hinaus auch
zusätzliche Betreuungsleistungen an. Dazu gehören
verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung, z.B.
Spazierengehen oder Vorlesen. Sofern die Einstu-
fung in einen Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt, werden die
Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu
Ambulante Pflegedienste
einer gewissen Höhe von der Pflegekasse übernom-
men. Informationen zu den Leistungen in den einzel-
nen Pflegegraden finden Sie auf
Seite 65.
Die Leistungen der Dienste
»
»
Grundpflege
(Körperpflege, An- und Aus-
kleiden, Betten und Lagern, Pflegeberatung und
Anleitung)
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Behandlungspflege
(Ausführen ärztlicher Verord-
nungen; z.B. Verbandwechsel, Blutdruck messen,
Injektionen)
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Hauswirtschaftliche Hilfen
(Einkaufen, Kochen,
Reinigung der Wohnung, usw.)
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Betreuung und Hilfe
bei der Alltagsgestaltung
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Beratung und Vermittlung weiterer Hilfen
(z.B.
Mahlzeitendienst, Hausnotruf )
Eine Aufstellung verschiedener Pflegedienste und
Sozialstationen finden Sie ab
Seite 50. Kontakt-
daten von Pflegediensten in Ihrer Nähe erhalten Sie
auch von den Pflegestützpunkten (siehe
Seite 24).
Die ambulanten Dienste bieten
umfassende Versorgung in der
Alten- und Krankenpflege.
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