

2. Gut informiert älter werden
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Eine häufig gestellte Frage: Wie hat ein Testament
auszusehen, damit es Gültigkeit erlangt?
Zunächst gibt es das privatschriftliche oder hand-
schriftliche Testament. Es muss tatsächlich vom Erb-
lasser persönlich und handschriftlich verfasst und
unterzeichnet sein. Der Wille muss klar und unmiss-
verständlich ausgedrückt werden.
Wichtig ist die Nennung der Erben und die Vertei-
lung des Erbes. Auch Ort und Zeitpunkt des Verfas-
sens sollten enthalten sein, für die Gültigkeit ist dies
jedoch nicht zwingend notwendig. Damit könnten bei
Vorliegen mehrerer Testamente aber Missverständ-
nisse vermieden werden. Laut Stiftung Warentest
sind über 90% aller handschriftlichen Testamente
fehlerhaft. Zahlreiche Irrtümer im Erbrecht sind Ursa-
che für die fehlerhaften Testamente.
Mehrere Möglichkeiten der Gestaltung
Ehepaare können in einem sogenannten gemein-
schaftlichen Testament ihren letzten Willen hand-
schriftlich bekunden, auch hier sind die Unterschrif-
ten der Erblasser erforderlich. Die Alternative ist ein
von einem Notar beurkundetes Testament oder aber
ein Erbvertrag. Grundsätzlich lässt sich das Testa-
ment jederzeit aufheben oder erneuern und abän-
dern. Ist aber ein gemeinschaftliches Testament mit
dem Ehepartner errichtet worden, kann man sich nur
eingeschränkt davon lösen. Noch mehr Bindungswir-
kung entfaltet der Erbvertrag. Hier können auch die
gesetzlichen Erben mit einbezogen werden, die even-
tuell auf ihre Erbteile oder sogar auf ihre Pflichtteile
ganz oder teilweise wirksam verzichten.
Anwaltliche Beratung
Bei der Gestaltung eines entsprechenden Testaments
sollte auf jeden Fall Rat und Mitwirkung eines sach-
kundigen Rechtsanwaltes in Anspruch genommen
werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden
Kosten sind immer sinnvoll investiert, da auf diese
Weise kostenträchtige und unerfreuliche Erbstreitig-
keiten vermieden werden.
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