Table of Contents Table of Contents
Previous Page  33 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 33 / 80 Next Page
Page Background

2. Gut informiert älter werden

33

Eine häufig gestellte Frage: Wie hat ein Testament

auszusehen, damit es Gültigkeit erlangt?

Zunächst gibt es das privatschriftliche oder hand-

schriftliche Testament. Es muss tatsächlich vom Erb-

lasser persönlich und handschriftlich verfasst und

unterzeichnet sein. Der Wille muss klar und unmiss-

verständlich ausgedrückt werden.

Wichtig ist die Nennung der Erben und die Vertei-

lung des Erbes. Auch Ort und Zeitpunkt des Verfas-

sens sollten enthalten sein, für die Gültigkeit ist dies

jedoch nicht zwingend notwendig. Damit könnten bei

Vorliegen mehrerer Testamente aber Missverständ-

nisse vermieden werden. Laut Stiftung Warentest

sind über 90% aller handschriftlichen Testamente

fehlerhaft. Zahlreiche Irrtümer im Erbrecht sind Ursa-

che für die fehlerhaften Testamente.

Mehrere Möglichkeiten der Gestaltung

Ehepaare können in einem sogenannten gemein-

schaftlichen Testament ihren letzten Willen hand-

schriftlich bekunden, auch hier sind die Unterschrif-

ten der Erblasser erforderlich. Die Alternative ist ein

von einem Notar beurkundetes Testament oder aber

ein Erbvertrag. Grundsätzlich lässt sich das Testa-

ment jederzeit aufheben oder erneuern und abän-

dern. Ist aber ein gemeinschaftliches Testament mit

dem Ehepartner errichtet worden, kann man sich nur

eingeschränkt davon lösen. Noch mehr Bindungswir-

kung entfaltet der Erbvertrag. Hier können auch die

gesetzlichen Erben mit einbezogen werden, die even-

tuell auf ihre Erbteile oder sogar auf ihre Pflichtteile

ganz oder teilweise wirksam verzichten.

Anwaltliche Beratung

Bei der Gestaltung eines entsprechenden Testaments

sollte auf jeden Fall Rat und Mitwirkung eines sach-

kundigen Rechtsanwaltes in Anspruch genommen

werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden

Kosten sind immer sinnvoll investiert, da auf diese

Weise kostenträchtige und unerfreuliche Erbstreitig-

keiten vermieden werden.

Amalienstr. 31 | 76133 Karlsruhe | Tel. 0721/91371-0 | Fax 0721/91371-30 |

www.rechsanwaelte-kuhn.de

Erbrecht

Arbeitsrecht

Familienrecht

Versicherungsrecht

Vertragsrecht

Patientenverfügung