

2. Gut informiert älter werden
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Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkos-
ten, der von Bund und Land getragen wird. Es wird
Mietern, Heimbewohnern und Eigentümern gezahlt,
wenn die Höhe der Miete beziehungsweise Belastung
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushal-
tes überfordert. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss
für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigen-
heimes oder einer Eigentumswohnung.
Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in
welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
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Der Zahl der zum Haushalt gehörenden
Familienmitglieder
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Der Höhe des Familieneinkommens
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Der Höhe der zuschussfähigen Miete
bzw. Belastung.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Antragstellung und Beratung
für Bürger der Stadt Karlsruhe:
Stadt Karlsruhe
Liegenschaftsamt – Wohngeld
Lammstr. 7a, 76133 Karlsruhe
Tel. (0721) 133-6470
Bürger aus dem Landkreis Karlsruhe erhalten die
Antragsformulare beim Bürgermeisteramt Ihrer Stadt
oder Gemeinde. Die Antragsbearbeitung erfolgt beim
Amt für Versorgung und Rehabilitation der Kreisver-
waltung. Die großen Kreisstädte Bruchsal, Bretten,
Ettlingen, Stutensee und Waghäusel entscheiden in
eigener Zuständigkeit über Wohngeldanträge ihrer
Einwohner.
Landkreis Karlsruhe
Amt für Versorgung und Rehabilitation
Wolfartsweierer Str. 5, 76131 Karlsruhe
Tel. (0721) 936-71120 und 936-70320