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2. Gut informiert älter werden

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Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkos-

ten, der von Bund und Land getragen wird. Es wird

Mietern, Heimbewohnern und Eigentümern gezahlt,

wenn die Höhe der Miete beziehungsweise Belastung

die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushal-

tes überfordert. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss

für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,

als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigen-

heimes oder einer Eigentumswohnung.

Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in

welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

»

»

Der Zahl der zum Haushalt gehörenden

Familienmitglieder

»

»

Der Höhe des Familieneinkommens

»

»

Der Höhe der zuschussfähigen Miete

bzw. Belastung.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Antragstellung und Beratung

für Bürger der Stadt Karlsruhe:

Stadt Karlsruhe

Liegenschaftsamt – Wohngeld

Lammstr. 7a, 76133 Karlsruhe

Tel. (0721) 133-6470

Bürger aus dem Landkreis Karlsruhe erhalten die

Antragsformulare beim Bürgermeisteramt Ihrer Stadt

oder Gemeinde. Die Antragsbearbeitung erfolgt beim

Amt für Versorgung und Rehabilitation der Kreisver-

waltung. Die großen Kreisstädte Bruchsal, Bretten,

Ettlingen, Stutensee und Waghäusel entscheiden in

eigener Zuständigkeit über Wohngeldanträge ihrer

Einwohner.

Landkreis Karlsruhe

Amt für Versorgung und Rehabilitation

Wolfartsweierer Str. 5, 76131 Karlsruhe

Tel. (0721) 936-71120 und 936-70320