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2. Gut informiert älter werden

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Betreuungsbehörde

Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es im weitesten

Sinne, den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl

der Betroffenen in einem Betreuungsverfahren Gel-

tung zu verschaffen. Die Betreuungsbehörde infor-

miert und gibt Hilfestellung. Dabei arbeitet sie eng

mit dem Betreuungsgericht zusammen und ist in das

Betreuungsverfahren eingebunden.

Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es,

Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten

und Betreuungsverfügungen zu fördern.

Stadt Karlsruhe

Betreuungsbehörde

Stephanienstr. 13

76133 Karlsruhe

Tel. (0721) 151-6643

Landkreis Karlsruhe

Betreuungsbehörde

Wolfartsweierer Str. 5

76131 Karlsruhe

Tel. (0721) 936-65230

Streit um das Erbe muss nicht sein

Die Nachlassregelung

An die letzten Dinge möchten viele zu Lebzeiten noch

nicht denken – mit fatalen Konsequenzen: Nicht nur

bei einem plötzlichen Tod stehen die Hinterbliebe-

nen häufig vor dem Rätsel, was mit dem Erbe zu

geschehen hat. Frühzeitige Regelungen könnten Ver-

wirrungen und Streitigkeiten verhindern, wenn sie

den gesetzlichen Regelungen genügen.

Obwohl das Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetz-

buch (BGB) geregelt ist, für den Laien kompliziert

erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So

erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben

Pflichtteilsansprüche. Auch der testamentarische

Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen.

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