

2. Gut informiert älter werden
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Betreuungsbehörde
Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es im weitesten
Sinne, den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl
der Betroffenen in einem Betreuungsverfahren Gel-
tung zu verschaffen. Die Betreuungsbehörde infor-
miert und gibt Hilfestellung. Dabei arbeitet sie eng
mit dem Betreuungsgericht zusammen und ist in das
Betreuungsverfahren eingebunden.
Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es,
Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten
und Betreuungsverfügungen zu fördern.
Stadt Karlsruhe
Betreuungsbehörde
Stephanienstr. 13
76133 Karlsruhe
Tel. (0721) 151-6643
Landkreis Karlsruhe
Betreuungsbehörde
Wolfartsweierer Str. 5
76131 Karlsruhe
Tel. (0721) 936-65230
Streit um das Erbe muss nicht sein
Die Nachlassregelung
An die letzten Dinge möchten viele zu Lebzeiten noch
nicht denken – mit fatalen Konsequenzen: Nicht nur
bei einem plötzlichen Tod stehen die Hinterbliebe-
nen häufig vor dem Rätsel, was mit dem Erbe zu
geschehen hat. Frühzeitige Regelungen könnten Ver-
wirrungen und Streitigkeiten verhindern, wenn sie
den gesetzlichen Regelungen genügen.
Obwohl das Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetz-
buch (BGB) geregelt ist, für den Laien kompliziert
erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So
erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben
Pflichtteilsansprüche. Auch der testamentarische
Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen.
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