

2. Gut informiert älter werden
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Grundsicherung im Alter
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebens-
unterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach
demSozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. ImUnterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung jedoch
unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.
Wer hat Anspruch?
Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prü-
fen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw.
die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenver-
sicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatli-
ches Einkommen weniger als 823 Euro beträgt.
Welche Leistungen enthält die Grundsicherung?
Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für
Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören:
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Ausgaben für Ihren notwendigen Lebensunterhalt
– angepasst an Ihren Familienstand und Ihre
Haushaltsführung
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Aufwendungen für Ihre Unterkunft – dazu
gehören Miete, Nebenkosten und Heizung
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Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge sowie
Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe
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Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie
für Schwerbehinderte
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Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen
Was wird angerechnet?
Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von
Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres
Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe-
oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
leben, und für eingetragene Lebenspartner.
Wo wird die Grundsicherung beantragt?
Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie bei Ihrer
Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wichtig!
Die Leistung wird in der Regel für ein Jahr bewil-
ligt. Danach werden Ihre Verhältnisse erneut über-
prüft und es erfolgt ggf. eine Weiterbewilligung. Bitte
beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grund-
sicherung nicht rückwirkend erfolgen. Daher ist ein
rechtzeitiger Antrag besonders notwendig.
Wer bekommt keine Grundsicherung?
Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
kann keine Grundsicherung erhalten. Dazu gehören
zum Beispiel Personen, die ihr Vermögen verschenkt
oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter
vorzusorgen. Auch wer im Ausland wohnt, hat keinen
Anspruch auf Grundsicherung.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)