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2. Gut informiert älter werden

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Grundsicherung im Alter

Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebens-

unterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach

demSozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. ImUnterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung jedoch

unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Wer hat Anspruch?

Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prü-

fen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw.

die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenver-

sicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatli-

ches Einkommen weniger als 823 Euro beträgt.

Welche Leistungen enthält die Grundsicherung?

Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für

Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören:

»

»

Ausgaben für Ihren notwendigen Lebensunterhalt

– angepasst an Ihren Familienstand und Ihre

Haushaltsführung

»

»

Aufwendungen für Ihre Unterkunft – dazu

gehören Miete, Nebenkosten und Heizung

»

»

Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge sowie

Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe

»

»

Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie

für Schwerbehinderte

»

»

Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen

Was wird angerechnet?

Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von

Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres

Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe-

oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft

leben, und für eingetragene Lebenspartner.

Wo wird die Grundsicherung beantragt?

Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie bei Ihrer

Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Wichtig!

Die Leistung wird in der Regel für ein Jahr bewil-

ligt. Danach werden Ihre Verhältnisse erneut über-

prüft und es erfolgt ggf. eine Weiterbewilligung. Bitte

beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grund-

sicherung nicht rückwirkend erfolgen. Daher ist ein

rechtzeitiger Antrag besonders notwendig.

Wer bekommt keine Grundsicherung?

Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren

vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

kann keine Grundsicherung erhalten. Dazu gehören

zum Beispiel Personen, die ihr Vermögen verschenkt

oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter

vorzusorgen. Auch wer im Ausland wohnt, hat keinen

Anspruch auf Grundsicherung.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)