

4. Gepflegt älter werden
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Die Tagespflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Tagespflege kommt für pflegebedürftige Menschen
in Betracht, deren Pflege und Betreuung tagsüber
nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder
wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häusli-
chen Pflege und Betreuung erforderlich ist.
Das Angebot der Tagespflege bietet für Pflegebe-
dürftige und Angehörige gleichermaßen Vorteile.
Pflegende Angehörige können die so gewonnenen
Freiräume für Beruf und Familie nutzen. Die Pflege-
bedürftigen erhalten tagsüber die notwendige Pflege
und verbringen den Abend und das Wochenende in
dem gewohnten häuslichen Umfeld. Reine Tages-
pflegeeinrichtungen (solitäre Tagespflege) haben
feste Öffnungszeiten, z.B. Montag bis Freitag von 8
bis 17 Uhr. Eine Wochenendbetreuung muss nach-
gefragt werden. Daneben bieten auch verschiedene
Pflegeheime sogenannte „eingestreute Tagespfle-
geplätze“ an.
Liegt ein Pflegegrad vor, werden pflegebedingte Kos-
ten bis zu einer gewissen Höhe von der Pflegekasse
übernommen (siehe
Seite 65).
Die Tagespflege entlastet
pflegende Angehörige.
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