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4. Gepflegt älter werden

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Die soziale Pflegeversicherung

Finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit

Dank dem medizinischen Fortschritt steigt die Le­

benserwartung – wir leben länger, sind gesünder

und mobiler als die Generationen vor uns. Auf der

anderen Seite erhöht sich mit zunehmendem Alter

das Risiko der Pflegebedürftigkeit.

Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995

eingeführt, um die finanzielle Belastung abzumil-

dern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Ins-

gesamt benötigen derzeit etwa 2,7 Millionen Men-

schen in Deutschland Pflege.

Leistungen werden

nur auf Antrag gewährt!

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten,

muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pfle-

gekasse gestellt werden. Dabei gilt Pflegekasse ist

gleich Krankenkasse. Den Antrag können auch Fami-

lienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte für Sie

stellen, wenn Sie diese dazu bevollmächtigen. Die

Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst

der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutach-

tung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat

Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Ver-

sicherungsunternehmen, die Begutachtung erfolgt

dort durch Gutachter des Medizinischen Dienstes

MEDICPROOF.

Das Begutachtungsverfahren

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade in denen unter-

schiedliche Leistungen gewährt werden. Zur Bestim-

mung des Pflegegrades betrachtet der Gutachter

Die 5 Pflegegrade

PG 1

Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte

(Geringe Beeinträchtigung der Selbstständig-

keit oder der Fähigkeiten)

PG 2

Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte

(Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständig-

keit oder der Fähigkeiten)

PG 3

Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte

(Schwere Beeinträchtigung der Selbstständig-

keit oder der Fähigkeiten)

PG 4

Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte

(Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständig-

keit oder der Fähigkeiten)

PG 5

Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

(Schwerste Beeinträchtigung der Selbststän-

digkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen

Anforderungen an die pflegerische Versorgung)