

4. Gepflegt älter werden
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Die soziale Pflegeversicherung
Finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Dank dem medizinischen Fortschritt steigt die Le
benserwartung – wir leben länger, sind gesünder
und mobiler als die Generationen vor uns. Auf der
anderen Seite erhöht sich mit zunehmendem Alter
das Risiko der Pflegebedürftigkeit.
Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995
eingeführt, um die finanzielle Belastung abzumil-
dern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Ins-
gesamt benötigen derzeit etwa 2,7 Millionen Men-
schen in Deutschland Pflege.
Leistungen werden
nur auf Antrag gewährt!
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten,
muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pfle-
gekasse gestellt werden. Dabei gilt Pflegekasse ist
gleich Krankenkasse. Den Antrag können auch Fami-
lienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte für Sie
stellen, wenn Sie diese dazu bevollmächtigen. Die
Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutach-
tung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat
Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Ver-
sicherungsunternehmen, die Begutachtung erfolgt
dort durch Gutachter des Medizinischen Dienstes
MEDICPROOF.
Das Begutachtungsverfahren
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade in denen unter-
schiedliche Leistungen gewährt werden. Zur Bestim-
mung des Pflegegrades betrachtet der Gutachter
Die 5 Pflegegrade
PG 1
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
(Geringe Beeinträchtigung der Selbstständig-
keit oder der Fähigkeiten)
PG 2
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
(Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständig-
keit oder der Fähigkeiten)
PG 3
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
(Schwere Beeinträchtigung der Selbstständig-
keit oder der Fähigkeiten)
PG 4
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
(Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständig-
keit oder der Fähigkeiten)
PG 5
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
(Schwerste Beeinträchtigung der Selbststän-
digkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische Versorgung)