

4. Gepflegt älter werden
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Kurzzeitpflege
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte
Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen, z.B.
in besonderen Krisensituationen in der häuslichen
Pflege (z.B. Krankheit der Pflegeperson) oder nach
einem eigenen Krankenhausaufenthalt. Hierfür sind
die Leistungen der Kurzzeitpflege vorgesehen.
Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten der Kurz-
zeitpflege für längstens acht Wochen im Kalenderjahr
bis zur Höhe von 1.612 Euro. Dies gilt für Personen in
den Pflegegraden 2 bis 5. Nicht verbrauchte Leistun-
gen der Verhinderungspflege (siehe
Seite 66)kön-
nen zu 100 Prozent für die Kurzzeitpflege verwendet
werden. Dadurch kann der Betrag für Kurzzeitpflege
maximal verdoppelt werden. Während der Kurzzeit-
Leistungen der Pflegeversicherung
pflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes
für maximal 8 Wochen weitergezahlt. Personen im
Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe
von monatlich 125 Euro einsetzen, um Leistungen der
Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.
Leistungen im stationären Bereich
Mit Leistungen der vollstationären Pflege werden
Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben,
unterstützt. Je nach Pflegegrad (2 bis 5) werden pfle-
gebedingte Kosten bis zu einer bestimmten Höhe
übernommen. Die jeweiligen Höchstbeträge in den
einzelnen Pflegegraden können Sie der Tabelle auf
Seite 65entnehmen. Personen mit dem Pflege-
grad 1 erhalten lediglich einen Zuschuss von monat-
lich 125 Euro.
Für darüber hinaus gehende pflegebedingte Kosten
gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein ein-
richtungseinheitlicher Eigenanteil. Das heißt: Es gibt
in ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied
bei den Eigenanteilen der Bewohner mit den Pflege-
graden 2 bis 5.
Dies gilt nur für die pflegebedingten Kosten. Die Kos-
ten für Unterkunft, Verpflegung sowie eventuell anfal-
lende Investitionskosten sind von der pflegebedürf-
tigen Person immer selbst zu tragen.
3.
Wichtig!
Information
Lassen Sie sich beraten!
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind sehr
komplex und in vielfältiger Weise kombinierbar.
Wir empfehlen Ihnen daher eine Pflegeberatung
in Anspruch zu nehmen. Die Beratung erhalten
Sie kostenfrei bei Ihrer Pflegekasse und bei den
Pflegestützpunkten (siehe
Seite 24).