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4. Gepflegt älter werden

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Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte

Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen, z.B.

in besonderen Krisensituationen in der häuslichen

Pflege (z.B. Krankheit der Pflegeperson) oder nach

einem eigenen Krankenhausaufenthalt. Hierfür sind

die Leistungen der Kurzzeitpflege vorgesehen.

Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten der Kurz-

zeitpflege für längstens acht Wochen im Kalenderjahr

bis zur Höhe von 1.612 Euro. Dies gilt für Personen in

den Pflegegraden 2 bis 5. Nicht verbrauchte Leistun-

gen der Verhinderungspflege (siehe

Seite 66)

kön-

nen zu 100 Prozent für die Kurzzeitpflege verwendet

werden. Dadurch kann der Betrag für Kurzzeitpflege

maximal verdoppelt werden. Während der Kurzzeit-

Leistungen der Pflegeversicherung

pflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes

für maximal 8 Wochen weitergezahlt. Personen im

Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe

von monatlich 125 Euro einsetzen, um Leistungen der

Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Leistungen im stationären Bereich

Mit Leistungen der vollstationären Pflege werden

Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben,

unterstützt. Je nach Pflegegrad (2 bis 5) werden pfle-

gebedingte Kosten bis zu einer bestimmten Höhe

übernommen. Die jeweiligen Höchstbeträge in den

einzelnen Pflegegraden können Sie der Tabelle auf

Seite 65

entnehmen. Personen mit dem Pflege-

grad 1 erhalten lediglich einen Zuschuss von monat-

lich 125 Euro.

Für darüber hinaus gehende pflegebedingte Kosten

gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein ein-

richtungseinheitlicher Eigenanteil. Das heißt: Es gibt

in ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied

bei den Eigenanteilen der Bewohner mit den Pflege-

graden 2 bis 5.

Dies gilt nur für die pflegebedingten Kosten. Die Kos-

ten für Unterkunft, Verpflegung sowie eventuell anfal-

lende Investitionskosten sind von der pflegebedürf-

tigen Person immer selbst zu tragen.

3.

Wichtig!

Information

Lassen Sie sich beraten!

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind sehr

komplex und in vielfältiger Weise kombinierbar.

Wir empfehlen Ihnen daher eine Pflegeberatung

in Anspruch zu nehmen. Die Beratung erhalten

Sie kostenfrei bei Ihrer Pflegekasse und bei den

Pflegestützpunkten (siehe

Seite 24

).