

4. Gepflegt älter werden
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Die Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen im häuslichen Bereich
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden,
wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie
haben deshalb die Möglichkeit, entweder ambu-
lante Pflegesachleistungen, das heißt Hilfe von Pfle-
gediensten, oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass
die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B.
durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige
Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird der betroffenen
Person von der Pflegekasse überwiesen. Pflegesach-
leistungen werden von der Pflegekasse direkt mit
dem ambulanten Dienst abgerechnet. Die entspre-
chenden Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleis-
tungen in den jeweiligen Pflegegraden können Sie
der Tabelle auf
Seite 65entnehmen.
Einheitlicher Entlastungsbetrag ambulant
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch
auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe
von bis zu 125 Euro monatlich. Das Geld gibt es z.B.,
wenn ein Pflegedienst vorliest oder mit spazieren
geht. Auch kann es für die Tagespflege, die Kurzzeit
pflege sowie für Betreuungsangebote verschiede-
ner Dienste (Angebote zur Unterstützung im Alltag)
1.
Entsprechend dem vom MDK festgestellten Pflegegrad (siehe
Seite 62) gewährt die Pflegeversicherung
unterschiedliche Leistungen in den verschiedenen Bereichen.
genutzt werden. Für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1
kann dieser Betrag auch für Leistungen der Grund-
pflege durch anerkannte Pflegedienste genutzt wer-
den. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und
wird nur für die Kostenerstattung tatsächlicher Auf-
wendungen gewährt.
Pflegehilfsmittel
Für die Pflege im häuslichen Umfeld werden oft-
mals bestimmte Hilfsmittel benötigt – Pflegebett,
Rollstuhl, Gehhilfen und anderes. Pflegehilfsmittel
erleichtern z.B. die Körperpflege oder die Mobilität.
Größere Hilfsmittel werden meist leihweise zur Ver-
fügung gestellt. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe,
ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% maximal jedoch
25 Euro zu tragen. Bei sogenannten Verbrauchsarti-
keln (z.B. Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Des-
infektionsmittel) erstattet die Pflegekasse Kosten in
Höhe von maximal 40 Euro imMonat. Dies gilt für alle
Pflegegrade (1 bis 5).
Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
Wer pflegebedürftig ist und weiter zu Hause leben
möchte, ist oft gezwungen, seine Wohnung der neuen
Situation anzupassen. Dann können beispielsweise
breitere Türen für das Durchkommen mit dem Roll-
stuhl notwendig werden.
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