

4. Gepflegt älter werden
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lanter Pflegedienst übernehmen. Die Pflegekasse
übernimmt Kosten der Verhinderungspflege für maxi-
mal sechs Wochen im Kalenderjahr bis zur Höhe von
1.612 Euro. Wird die Verhinderungspflege von einem
nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) übernommen,
ist der Leistungsbetrag auf die Höhe des Pflegegel-
des in dem jeweiligen Pflegegrad beschränkt. Außer-
dem kann bis zu 50 Prozent der nicht verbrauchten
Leistungen der Kurzzeitpflege für die Verhinderungs-
pflege verwendet werden. Für die Dauer der Verhin-
derungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen
Pflegegeldes für bis zu 6 Wochen fortgewährt. Der
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Voraussetzung ist,
dass der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate von
einer privaten Pflegeperson betreut wurde.
Teilstationäre Leistungen
Tages- und/oder Nachtpflege
Hierunter versteht man die zeitweise Betreuung im
Tagesverlauf in einer zugelassenen Pflegeeinrich-
tung, z.B. wenn Angehörige die Pflege wegen eige-
ner Berufstätigkeit tagsüber nicht durchführen kön-
nen. Leistungen der Tages- und/oder Nachtpflege
können von Personen in den Pflegegraden 2 bis 5
beansprucht werden. Personen im Pflegegrad 1 kön-
nen ihren Entlastungsbetrag hierfür einsetzen. Die
monatlichen Höchstbeträge in den jeweiligen Pfle-
gegraden können Sie der Tabelle auf der
Seite 65entnehmen.
2.
Für Pflegebedürftige bietet die Pflegeversicherung
unterschiedliche Leistungen.
© Gina Sanders |
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