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4. Gepflegt älter werden

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lanter Pflegedienst übernehmen. Die Pflegekasse

übernimmt Kosten der Verhinderungspflege für maxi-

mal sechs Wochen im Kalenderjahr bis zur Höhe von

1.612 Euro. Wird die Verhinderungspflege von einem

nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad) übernommen,

ist der Leistungsbetrag auf die Höhe des Pflegegel-

des in dem jeweiligen Pflegegrad beschränkt. Außer-

dem kann bis zu 50 Prozent der nicht verbrauchten

Leistungen der Kurzzeitpflege für die Verhinderungs-

pflege verwendet werden. Für die Dauer der Verhin-

derungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen

Pflegegeldes für bis zu 6 Wochen fortgewährt. Der

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Voraussetzung ist,

dass der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate von

einer privaten Pflegeperson betreut wurde.

Teilstationäre Leistungen

Tages- und/oder Nachtpflege

Hierunter versteht man die zeitweise Betreuung im

Tagesverlauf in einer zugelassenen Pflegeeinrich-

tung, z.B. wenn Angehörige die Pflege wegen eige-

ner Berufstätigkeit tagsüber nicht durchführen kön-

nen. Leistungen der Tages- und/oder Nachtpflege

können von Personen in den Pflegegraden 2 bis 5

beansprucht werden. Personen im Pflegegrad 1 kön-

nen ihren Entlastungsbetrag hierfür einsetzen. Die

monatlichen Höchstbeträge in den jeweiligen Pfle-

gegraden können Sie der Tabelle auf der

Seite 65

entnehmen.

2.

Für Pflegebedürftige bietet die Pflegeversicherung

unterschiedliche Leistungen.

© Gina Sanders |

123RF.com